Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hernstein hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 eine Bausperre beschlossen. Ziel ist es, einen Bebauungsplan für das Gemeindegebiet zu erarbeiten. Mit diesem Projekt wurde das Büro RaumRegionMensch und MODUL5 beauftragt.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Bebauungsplan:

Bausperre

Meine Ideen & Vorschläge zum Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein gemeinsames Projekt aller Bürgerinnen und Bürger. Uns sind daher Ihre Ideen und Vorschläge wichtig. 

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Gedanken mitzuteilen!

Unser Weg zum Bebauungsplan

Bisherige Schritte

  • Beschluss der Bausperre am 10.11.2022
  • Vergabe der Arbeiten zum Bebauungsplan am 20. und 22.12.2022
  • In vier Zielgruppengesprächen (Vereine, Pfarren & Feuerwehr, Senioren, Jugend, Kinder) wurden wichtige Ziele und Nicht-Ziele der Bevölkerung thematisiert
  • Workshop mit der Bevölkerung am 26.05.2023

Präsentation der Grundlagen, Ideensammlung für den Bebauungsplan.

Aktuell:

1. Grundlagenarbeit – abgeschlossen: 

Nachdem in der Sitzung im Dezember 2022 die beiden Unternehmen Modul5 und RaumRegionMensch mit der Umsetzung des Bebauungsplans beauftragt worden sind begann sofort die Grundlagenarbeit für dieses Vorhaben. Es wurde die Struktur der Gemeinde und jedes einzelnen Ortes erhoben, aufbereitet und auf Planunterlagen dargestellt.

2. Bürgerbeteiligung Leitbild – abgeschlossen: 

In der Folge haben wir Sie im Mai zu einem großen Workshop ins Schloss Hernstein eingeladen. Im Rahmen des Workshops wurde einerseits der Prozess des Bebauungsplans erklärt, es wurden aber auch alle erarbeiteten Grundlagendaten vorgestellt. Nun war es an der Zeit, Ihre Ideen einzubringen. Denn eines war für uns immer klar: Wir werden unsere Vorschläge zum Bebauungsplan erst dann einbringen, wenn wir alle Ihre Ideen mitnehmen können UND wenn wir wissen, in welche Richtung sich unsere Gemeinde entwickeln soll. Dann diese Informationen sind unser Fundament. Als weiteren Schritt der Bürgerbeteiligung gab es insgesamt 4 Zielgruppen-Workshops (Kinder, Jugendliche, Senioren, Feuerwehren und Vereine). Diese sehr intensiven Runden haben uns einen wichtigen Überblick über unterschiedliche Bedürfnisse und Zielvorstellungen für unsere Gemeinde ermöglicht und viele Anregungen gebracht. Sogenannte GEH:SPRÄCHE waren ein weiteres zentrales Element der Bürgerbeteiligung. Wir sind in allen sieben Ortschaften mit den beauftragten Unternehmen und einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung (Vertreter des Gemeinderates, der Feuerwehren & Vereine, Vertreter unterschiedlicher Lebensphasen) durch den jeweiligen Ort gegangen und haben ganz konkret überlegt, wofür der Ort steht, was uns stark macht, wo es auch  Handlungsbedarf gibt und welche Wünsche und Erwartungen es für die Zukunft gibt. Aus all diesen Workshops und den zahlreichen Gesprächen mit vielen Menschen ergänzend zu den Workshops haben wir jetzt die Basis für unser zukünftiges Leitbild gelegt. Es waren intensive Stunden, die wir gemeinsam an diesem Projekt gearbeitet haben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken. Ich habe sehr viel gelernt. Danke für Ihre große Beteiligung und Ihre Vorschläge. Danke, dass Sie sich mit uns gemeinsam auf diesen Prozess einlassen. Ich freue mich aber auch, auf die weitere Arbeit, die nicht weniger spannend sein wird.

3. Beschluss Leitbild - abgeschlossen: 

Das Leitbild ist fertig und wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2024 beschlossen und dient uns nun als ein Kompass für die weitere Entwicklung der Marktgemeinde Hernstein. Natürlich bezieht sich das Leitbild primär auf die bauliche Weiterentwicklung, es ist aber auch für uns wichtig, um soziale und gesellschaftliche Aspekte abzubilden, die uns Orientierung bei zukünftigen Entscheidungen bieten können.

Hier finden Sie das Leitbild!

4. Bebauungspläne 

4.1 Bebauungsplan Pöllau

Der Bebauungsplan für Pöllau wurde am 22.10.2024 kundgemacht und liegt von 22.10.2024.-03.12.2024 zur Einsicht am Gemeindeamt auf. 

Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan für Pöllau:

  • Wir wollen, dass Pöllau Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan einerseits über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte) und über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 900 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen!
  • Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.

Entwurf der Verordnung Pöllau
Entwurf des Bebauungsplans Pöllau

4.2. Bebauungsplan Kleinfeld

Der Bebauungsplan für Kleinfeld wurde am 22.10.2024 kundgemacht und liegt von 22.10.2024-03.12.2024 zur Einsicht am Gemeindeamt auf. 

Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan für Kleinfeld:

  • Wir wollen, dass Kleinfeld Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan einerseits über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte) und über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken bei Bauland-Agrar gewidmeten Flächen im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.500 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen!
  • Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
  • Kleinfeld soll weiter seinen ganz besonderen Charme durch eine besonders sensible Gestaltung der Ortsmitte bewahren. Dies soll das neu verordnete Altortgebiet sicherstellen. Ich danke allen Kleinfelderinnen und Kleinfeldern, die sich so engagiert gerade für diesen Punkt eingesetzt haben. Das ist nicht selbstverständlich!
  • Die Bebauungshöhe orientiert sich an den bestehenden Gebäuden, diese wurden im Ortskern von Kleinfeld deshalb auch in der Natur gemessen.

Entwurf der Verordnung Kleinfeld
Enwurf des Bebauungsplans Kleinfeld

4.3. Teilbebauungsplan Aigen-Ost

Der Teilbebauungsplan für Aigen-Ost wurde am 22.10.2024 kundgemacht und liegt von 22.10.2024-03.12.2024 zur Einsicht am Gemeindeamt auf. 

Folgende Grundsätze prägen den Teilbebauungsplan Aigen-Ost:

  • Wir wollen diese klassische Ein- und Zweifamilienwohnhausstruktur in diesem Bereich erhalten
  • Wir wollen, dass Aigen Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan Aigen-Ost vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
  • Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² und die Begrenzung der Bebauungshöhe auf 2 Wohnebenen sollen die Flächen ebenso wenig attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
  • Uns ist aber bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.

Entwurf der Verordnung Aigen-Ost
Entwurf des Bebauungsplans Aigen-Ost

Bitte vereinbaren Sie bei Fragen gerne einen Termin mit uns am Gemeindeamt oder mailen Sie uns: buergermeister@hernstein.gv.at. Vom 22.10.2024 bis 03.12.2024 können Sie am Gemeindeamt Einsicht in den Bebauungsplan nehmen und Ihre Stellungnahme dazu abgeben. Anregungen, die in dieser Zeit einlangen, können noch berücksichtigt werden. Danach wird der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!

Wie es weiter geht: 

Im nächsten Schritt werden wir, aufbauend auf die bisherigen Ergebnisse, die Teilbebauungspläne für Aigen, Alkersdorf und Grillenberg erarbeiten und fertig stellen! Selbstverständlich werden wir Sie in diesen Prozess einbinden und freuen uns auf Ihre Anregungen dazu!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand dieses, für mich ganz besonders großen Projektes geben. Mir ist bewusst, dass wir mit einem Bebauungsplan nicht alle Probleme lösen, aber wir können Leitlinien und rote Linien definieren. Es ist auch klar, dass es am Ende immer Kompromisse sein werden und es trotz allem Bemühen auch Entscheidungen geben wird, die nicht populär sind oder den Einzelnen einschränken. Wir alle müssen aber die Weiterentwicklung unserer Gemeinde im Auge haben. Und hier braucht es klare Grenzen für große Immobilieninvestoren genauso wie einen Weg für leistbares Wohnen für junge Menschen in unserer Gemeinde. Dafür kämpfen wir mit aller Kraft und allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Danke für Ihre Unterstützung dabei! 

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Internetkundmachungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Im Zweifelsfall gilt immer der Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes sowie die auf dem Gemeindeamt aufliegenden Unterlagen!