Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hernstein hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 eine Bausperre beschlossen. Ziel ist es, einen Bebauungsplan für das Gemeindegebiet zu erarbeiten. Mit diesem Projekt wurde das Büro RaumRadar und MODUL5 beauftragt.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Bebauungsplan:
Bausperre
Meine Ideen & Vorschläge zum Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist ein gemeinsames Projekt aller Bürgerinnen und Bürger. Uns sind daher Ihre Ideen und Vorschläge wichtig.
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Gedanken mitzuteilen!
Unser Weg zum Bebauungsplan
Bisherige Schritte
- Beschluss der Bausperre am 10.11.2022
- Vergabe der Arbeiten zum Bebauungsplan am 20. und 22.12.2022
- In vier Zielgruppengesprächen (Vereine, Pfarren & Feuerwehr, Senioren, Jugend, Kinder) wurden wichtige Ziele und Nicht-Ziele der Bevölkerung thematisiert
- Workshop mit der Bevölkerung am 26.05.2023
Präsentation der Grundlagen, Ideensammlung für den Bebauungsplan.
Aktuell:
1. Grundlagenarbeit – abgeschlossen:
Nachdem in der Sitzung im Dezember 2022 die beiden Unternehmen Modul5 und RaumRegionMensch mit der Umsetzung des Bebauungsplans beauftragt worden sind begann sofort die Grundlagenarbeit für dieses Vorhaben. Es wurde die Struktur der Gemeinde und jedes einzelnen Ortes erhoben, aufbereitet und auf Planunterlagen dargestellt.
2. Bürgerbeteiligung Leitbild – abgeschlossen:
In der Folge haben wir Sie im Mai zu einem großen Workshop ins Schloss Hernstein eingeladen. Im Rahmen des Workshops wurde einerseits der Prozess des Bebauungsplans erklärt, es wurden aber auch alle erarbeiteten Grundlagendaten vorgestellt. Nun war es an der Zeit, Ihre Ideen einzubringen. Denn eines war für uns immer klar: Wir werden unsere Vorschläge zum Bebauungsplan erst dann einbringen, wenn wir alle Ihre Ideen mitnehmen können UND wenn wir wissen, in welche Richtung sich unsere Gemeinde entwickeln soll. Dann diese Informationen sind unser Fundament. Als weiteren Schritt der Bürgerbeteiligung gab es insgesamt 4 Zielgruppen-Workshops (Kinder, Jugendliche, Senioren, Feuerwehren und Vereine). Diese sehr intensiven Runden haben uns einen wichtigen Überblick über unterschiedliche Bedürfnisse und Zielvorstellungen für unsere Gemeinde ermöglicht und viele Anregungen gebracht. Sogenannte GEH:SPRÄCHE waren ein weiteres zentrales Element der Bürgerbeteiligung. Wir sind in allen sieben Ortschaften mit den beauftragten Unternehmen und einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung (Vertreter des Gemeinderates, der Feuerwehren & Vereine, Vertreter unterschiedlicher Lebensphasen) durch den jeweiligen Ort gegangen und haben ganz konkret überlegt, wofür der Ort steht, was uns stark macht, wo es auch Handlungsbedarf gibt und welche Wünsche und Erwartungen es für die Zukunft gibt. Aus all diesen Workshops und den zahlreichen Gesprächen mit vielen Menschen ergänzend zu den Workshops haben wir jetzt die Basis für unser zukünftiges Leitbild gelegt. Es waren intensive Stunden, die wir gemeinsam an diesem Projekt gearbeitet haben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken. Ich habe sehr viel gelernt. Danke für Ihre große Beteiligung und Ihre Vorschläge. Danke, dass Sie sich mit uns gemeinsam auf diesen Prozess einlassen. Ich freue mich aber auch, auf die weitere Arbeit, die nicht weniger spannend sein wird.
3. Beschluss Leitbild - abgeschlossen:
Das Leitbild ist fertig und wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2024 beschlossen und dient uns nun als ein Kompass für die weitere Entwicklung der Marktgemeinde Hernstein. Natürlich bezieht sich das Leitbild primär auf die bauliche Weiterentwicklung, es ist aber auch für uns wichtig, um soziale und gesellschaftliche Aspekte abzubilden, die uns Orientierung bei zukünftigen Entscheidungen bieten können.
Hier finden Sie das Leitbild!
4. Bebauungspläne
4.1 Bebauungsplan Pöllau
Der Teilbebauungsplan für Pöllau wurde am 05.12.2024 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hernstein beschlossen.
Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan für Pöllau:
- Wir wollen, dass Pöllau Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan einerseits über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte) und über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 900 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen!
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
Bebauungsvorschriften_Pöllau.pdf herunterladen (0.17 MB)
Bebauungsplan_Pöllau.pdf herunterladen (2.1 MB)
4.2. Bebauungsplan Kleinfeld
Der Teilbebauungsplan für Kleinfeld wurde am 05.12.2024 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hernstein beschlossen.
Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan für Kleinfeld:
- Wir wollen, dass Kleinfeld Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan einerseits über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte) und über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken bei Bauland-Agrar gewidmeten Flächen im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.500 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen!
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Kleinfeld soll weiter seinen ganz besonderen Charme durch eine besonders sensible Gestaltung der Ortsmitte bewahren. Dies soll das neu verordnete Altortgebiet sicherstellen. Ich danke allen Kleinfelderinnen und Kleinfeldern, die sich so engagiert gerade für diesen Punkt eingesetzt haben. Das ist nicht selbstverständlich!
- Die Bebauungshöhe orientiert sich an den bestehenden Gebäuden, diese wurden im Ortskern von Kleinfeld deshalb auch in der Natur gemessen.
Bebauungsvorschriften_Kleinfeld.pdf herunterladen (0.26 MB)
Bebauungsplan_Kleinfeld.pdf herunterladen (3.2 MB)
4.3. Teilbebauungsplan Aigen-Ost
Der Teilbebauungsplan für Aigen-Ost wurde am 05.12.2024 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hernstein beschlossen.
Folgende Grundsätze prägen den Teilbebauungsplan Aigen-Ost:
- Wir wollen diese klassische Ein- und Zweifamilienwohnhausstruktur in diesem Bereich erhalten
- Wir wollen, dass Aigen Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan Aigen-Ost vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
- Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² und die Begrenzung der Bebauungshöhe auf 2 Wohnebenen sollen die Flächen ebenso wenig attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
- Uns ist aber bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
Bebauungsvorschriften_Aigen-Ost.pdf herunterladen (0.2 MB)
Bebauungsplan_Aigen-Ost.pdf herunterladen (5.9 MB)
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen gerne einen Termin mit uns am Gemeindeamt oder mailen Sie uns: buergermeister@hernstein.gv.at. Sie können auch am Gemeindeamt Einsicht in den Bebauungsplan nehmen und Ihre Stellungnahme dazu abgeben. Anregungen, die in dieser Zeit einlangen, können noch berücksichtigt werden. Danach wird der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!
Wie es weiter geht:
Derzeit werden die Teilbebauungspläne für Aigen, Grillenberg, Neusiedl und Hernstein fertig gestellt. Die Beschlussfassung im Gemeinderat ist im Herbst 2025 geplant.
4.4 Bebauungsplan Alkersdorf
Der Teilbebauungsplan für Alkersdorf liegt vom 23.04.2025 bis 04.06.2025 im Gemeindeamt Hernstein zur allgemeinen Einsicht auf.
Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan Alkersdorf:
- Wir wollen den klassischen Charakter mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern erhalten und auch langsame Verdichtung nach Innen ermöglichen!
- Wir wollen, dass Alkersdorf Dorf bleibt. Dies steuern wir im Bebauungsplan einerseits über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte) und über die Mindestgrundstücksgröße in der Widmung Bauland-Agrargebiet. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen
- Uns ist aber bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Ergänzende Information: Für gewidmete Aufschließungszonen (BW-A, BA-A) wird ein Bebauungsplan erst mit der Umwidmung auf Bauland verordnet. Derartige Umwidmungen sind derzeit nicht geplant!
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen gerne einen Termin mit uns am Gemeindeamt oder mailen Sie uns: buergermeister@hernstein.gv.at.
Entwurf_Bebauungsvorschriften_Alkersdorf.pdf herunterladen (0.15 MB)
Entwurf_Bebauungsplan_Alkersdorf.pdf herunterladen (3.12 MB)
Wie es weiter geht:
Vom 23.04.2025 – 04.06.2025 können Sie am Gemeindeamt Einsicht in den Bebauungsplan nehmen und Ihre Stellungnahme dazu abgeben. Ihre Anregungen sind uns wichtig und können noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Danach wird der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!
4.5 Bebauungsplan Grillenberg
Der Teilbebauungsplan für Grillenberg liegt von 19.05.2025 bis 30.06.2025 im Gemeindeamt Hernstein zur allgemeinen Einsicht auf.
Folgende Grundsätze prägen den Bebauungsplan Grillenberg:
- Wir wollen, dass Grillenberg Dorf bleibt, eine Verdichtung nach Innen aber möglich ist. Zudem wollen wir die ortstypische Prägung des Ortes durch die Kirche und ihrer Umgebung auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir unterschiedliche Steuerungselemente nutzen!
- Im Bereich Bauland-Wohngebiet steuern wir dies im Bebauungsplan Grillenberg vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
- Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² im Bauland-Wohngebiet sollen die Flächen weniger attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
- Im Bauland-Agrargebiet steuern wir neben der Bebauungsdichte auch über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Um die Kirche herum verordnen wir Altortgebiete, in denen bei der Bebauung besonders auf das Ortsbild Rücksicht genommen wird, ohne dabei aber Überbordende Regelungen festzulegen.
- Im Altortgebiet 1 (unmittelbar um die Kirche) wird insbesondere die Bebauungshöhe sowie die Dachformen (Satteldach, Krüppelwalmdach) strenger geregelt.
- Im Altortgebiet 2 (im weiteren Umfeld) ist ebenso noch besonders auf das Ortsbild Rücksicht zu nehmen.
- Zugleich gehen wir im Ortszentrum aufgrund der bisherigen Struktur im Bauland-Agrargebiet von der Mindestgrundstücksgröße ab, um auch hier eine sorgsame Verdichtung nach Innen weiterhin zu ermöglichen.
- Ergänzende Information: Für gewidmete Aufschließungszonen (BW-A, BA-A) wird ein Bebauungsplan erst mit der Umwidmung auf Bauland verordnet. Derartige Umwidmungen sind derzeit nicht geplant!
Sie haben zum Bebauungsplan noch Anregungen? Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme dazu ab. Ihre Anregungen sind uns wichtig und können noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden (bitte bis 10. Mai melden!).
Entwurf_Bebauungsvorschriften_Grillenberg.pdf herunterladen (4.64 MB)
Entwurf_Bebauungsplan_Grillenberg.pdf herunterladen (6 MB)
Wie es weiter geht:
Vom 19. Mai 2025 – 30.06.2025 liegt der Bebauungsplan dann offiziell zur Einsicht auf und wird im Anschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!
4.6. Bebauungsplan Aigen gesamt
Der Bebauungsplan für Aigen gesamt liegt vom 19.05.2025 bis 30.06.2025 im Gemeindeamt Hernstein zur allgemeinen Einsicht auf.
Folgende Grundsätze prägen den Teilbebauungsplan Aigen gesamt:
- Wir wollen, dass Aigen Dorf bleibt, eine behutsame Verdichtung nach Innen aber möglich ist, dazu müssen wir unterschiedliche Steuerungselemente nutzen!
- Im Bereich Bauland-Wohngebiet steuern wir dies im Bebauungsplan Aigen-Gesamt vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
- In raumplanerisch sensiblen Lagen soll weiterhin (wie bei den bestehenden Gebäuden auch jetzt schon), die Begrenzung der Bebauungshöhe auf 2 Wohnebenen das Ortsbild prägen.
- Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² im Bauland-Wohngebiet sollen die Flächen weniger attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
- Im Bauland-Agrargebiet steuern wir neben der Bebauungsdichte auch über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – Bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffe
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Ergänzende Information: Für gewidmete Aufschließungszonen (BW-A, BA-A) wird ein Bebauungsplan erst mit der Umwidmung auf Bauland verordnet. Derartige Umwidmungen sind derzeit nicht geplant!
Entwurf_Bebauungsvorschriften_Aigen-gesamt.pdf herunterladen (3.65 MB)
Entwurf_Bebauungsplan_Aigen-gesamt.pdf herunterladen (5.96 MB)
Sie haben zum Bebauungsplan noch Anregungen? Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme dazu ab. Ihre Anregungen sind uns wichtig und können noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden (bitte bis 10. Mai melden!).
Wie es weiter geht:
Vom 19. Mai 2025 – 30. Juni 2025 liegt der Bebauungsplan dann offiziell zur Einsicht auf und wird im Anschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!
4.7. Bebauungsplan Neusiedl
Der Bebauungsplan für Neusiedl gesamt liegt vom 11.06.2025 bis 23.07.2025 im Gemeindeamt Hernstein zur allgemeinen Einsicht auf.
Folgende Grundsätze prägen den Teilbebauungsplan Neusiedl:
- Wir wollen, dass Neusiedl Dorf bleibt, eine Verdichtung nach innen aber möglich ist. Zudem wollen wir die ortstypische Prägung des Ortes auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir unterschiedliche Steuerungselemente nutzen!
- Im Ortszentrum legen wir ein kleines Altortgebiet fest, in dem die gewachsenen Strukturen weiter erkennbar bleiben.
- Im Bereich Bauland-Wohngebiet sowie im Bauland-Agrargebiet mit primärer Wohnnutzung steuern wir dies im Bebauungsplan Neusiedl vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
- Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² im Bauland-Wohngebiet sollen die Flächen weniger attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
- Im Bauland-Agrargebiet steuern wir neben der Bebauungsdichte auch über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Im Altortgebiet gehen wir von dieser Mindestgröße ab, um auch hier eine Verdichtung nach innen zu ermöglichen.
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Ergänzende Information: Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um die Regelung der Bebauung für bestehende Widmungen, nicht um Umwidmungen! Für gewidmete Aufschließungszonen (BW-A, BA-A) wird ein Bebauungsplan erst mit der Umwidmung auf Bauland verordnet. Derartige Umwidmungen sind derzeit nicht geplant!
Entwurf_Bebauungsvorschriften_Neusiedl.pdf herunterladen (3.38 MB)
Entwurf Bebauungsplan_Neusiedl_A0_.pdf herunterladen (5.39 MB)
Sie haben zum Bebauungsplan noch Anregungen? Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme dazu ab. Ihre Anregungen sind uns wichtig und können noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden (bitte bis 04. Juni melden!).
Wie geht es weiter:
Vom 11. Juni 2025 – 23. Juli 2025 liegt der Bebauungsplan dann offiziell zur Einsicht auf und wird im Anschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!
4.8. Bebauungsplan Hernstein
Der Bebauungsplan für Hernstein gesamt liegt vom 11.06.2025 bis 23.07.2025 im Gemeindeamt Hernstein zur allgemeinen Einsicht auf.
Folgende Grundsätze prägen den Teilbebauungsplan Hernstein:
- Wir wollen, dass Hernstein Dorf bleibt, eine Verdichtung nach Innen aber möglich ist. Zudem wollen wir die ortstypische Prägung des Ortes durch die Kirche und ihrer Umgebung auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir unterschiedliche Steuerungselemente nutzen!
- Im Bereich Bauland-Wohngebiet steuern wir dies im Bebauungsplan Hernstein vorrangig über die Bebauungsdichte (je größer ein Grundstück, desto geringer ist die mögliche Bebauungsdichte).
- Durch die Festlegung einer maximalen Grundstücksgröße von 1.500 m² im Bauland-Wohngebiet sollen die Flächen weniger attraktiv für einen großvolumigen Wohnbau sein.
- Im Bauland-Agrargebiet steuern wir neben der Bebauungsdichte auch über die Mindestgrundstücksgröße. Wir geben bei besonders großen Grundstücken im ersten Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 m² vor. Ziel ist es aber, die behutsame Verdichtung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen, und die Grundstücksgröße Schritt für Schritt zu reduzieren. Dies soll die Flächen für Immobilienspekulanten weniger attraktiv machen aber den Wert der Grundstücke nicht schmälern – bestehende Grundstücke sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
- Uns ist bewusst, wie wichtig es in unserer Gemeinde ist, eine zweite Wohneinheit zu einem bestehenden Gebäude errichten zu können. Viele junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, auch aufgrund der hohen Grundstücks- und Baukosten. Diese Möglichkeit geben wir daher wo auch immer möglich.
- Um die Kirche herum verordnen wir ein Altortgebiet, in dem bei der Bebauung besonders auf das Ortsbild Rücksicht genommen wird, ohne dabei aber überbordende Regelungen festzulegen.
Es wird insbesondere die Bebauungshöhe sowie die Dachformen (Satteldach, Krüppelwalmdach) strenger geregelt. Weiterhin soll selbstverständlich die landwirtschaftliche Nutzung möglich sein.
- Ergänzende Information: Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um die Regelung der Bebauung bei bereits gewidmeten Grundstücken, es kommt zu keinen Umwidmungen! Für gewidmete Aufschließungszonen (BW-A, BA-A) wird ein Bebauungsplan erst mit der Umwidmung auf Bauland verordnet. Derartige Umwidmungen sind derzeit nicht geplant!
Entwurf_Bebauungsvorschriften_Hernstein.pdf herunterladen (3.62 MB)
Entwurf_Bebauungsplan_Hernstein_A0.pdf herunterladen (12 MB)
Sie haben zum Bebauungsplan noch Anregungen? Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme dazu ab. Ihre Anregungen sind uns wichtig und können noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden (bitte bis 04. Juni melden!).
Wie geht es weiter:
Vom 11. Juni 2025 – 23. Juli 2025 liegt der Bebauungsplan dann offiziell zur Einsicht auf und wird im Anschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. UND: Der Bebauungsplan ist eine Regelung für die Bebauung, die nicht in Stein gemeißelt ist. Ergibt sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf, so kann der Bebauungsplan selbstverständlich auch angepasst werden!