Ab dem 05.12.2023 wird die Handy-Signatur durch die neu entwickelte ID Austria abgelöst. Die ID Austria bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem die Möglichkeit, den Wohnsitz zu ändern, Wahlkarten zu beantragen und Dokumente online zu signieren. Auch können Sie mit der ID Austria die App e-Ausweise verwenden und dort zum Beispiel Ihren Führerschein oder Personalausweis speichern.
Noch bis 04.12.2023 haben Sie die Möglichkeit eine Handy-Signatur am Gemeindeamt neu zu beantragen und mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort in die ID Austria umzusteigen. Wir können Sie auch dann beim Umstieg in die ID Austria unterstützen, wenn Sie eine bereits behördlich registrierte Handy Signatur haben (ausgestellt von der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft oder finanz online). Kommen Sie auch in diesem Fall wenn Sie Unterstützung brauchen ins Gemeindeamt. Bitte nehmen Sie einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis mit! Wir ersuchen Sie, wenn möglich dazu einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Ab dem 5.12.2023 ist ein Umstieg oder eine Neuregistrierung am Gemeindeamt nicht mehr möglich.
Wie funktioniert der Umstieg?
- Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
- Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
- Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Gemeinde, BH, Finanz Online), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
- Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
Für Fragen sind wir gerne am Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten für Sie da.
Quelle: oesterreich.gv.at